Ab dem 01.01.2026 wird die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV erneut angehoben – um rund 300 Euro pro Monat, jedes Jahr. Für Gutverdiener, die ohnehin den Höchstbeitrag zahlen, bedeutet das eine erhebliche Mehrbelastung. Ein Argument hält viele Interessenten vom Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) ab: die weitverbreitete Befürchtung, die Beiträge würden im Alter unbezahlbar werden. Doch dieser Irrglaube hält sich hartnäckiger, als er es sollte. Die Realität sieht nämlich oft ganz anders aus: Mit einer vernünftigen Vertragsgestaltung – insbesondere durch sogenannte Beitragsentlastungstarife – können die PKV-Beiträge im Ruhestand sogar spürbar niedriger sein als die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Selten betrifft eine Reform so viele Menschen – und das auf so positive Weise! Haben Sie schon reagiert?
Fast schon heimlich still und leise wurde das Fünfte Vermögensbildungsgesetz im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes geändert. Eine Änderung, die vielen bisher noch unbekannt ist, aber für Millionen von Arbeitnehmern erhebliche Vorteile bietet. Insbesondere die Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage ist ein großer Gewinn! Werfen wir gemeinsam einen Blick auf die wichtigsten Neuerungen in unserem neuen Blogbeitrag
Anschließend beraten wir Sie auch gerne zu Ihren Möglichkeiten, wie Sie die Arbeitnehmersparzulage individuell für sich nutzen können.
Der Ruhestand ist eine Zeit, in der viele Menschen ihre wohlverdiente Ruhe genießen möchten. Doch die finanziellen Belastungen, insbesondere die Kosten für die Private Krankenversicherung (PKV), können schnell zur Herausforderung werden. Eine Beitragsentlastung im Alter kann hier eine entscheidende Rolle spielen. Wir erklären, warum es wichtig ist, bereits jetzt vorzusorgen, um die Beiträge im Alter stabil zu halten.
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